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Beitragsordnung

(1)     Jedes Mitglied des Angelverein Reumtengrün e.V. muss wie in der Satzung (§6 Punkt 1 der Vereinssatzung)  festgelegt eine Aufnahmegebühr   

         und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen.
(2)     Ehrenmitglieder sind nach §6 Punkt 3 der Vereinssatzung von den Beiträgen und Gebühren befreit. Außerdem müssen Fördermitglieder diese

          Zahlungen nicht entrichten.
(3)     Kommt ein Mitglied mit der Zahlung nach zweifacher Mahnung in Verzug, kann der Vorstand dem Mitglied seine Rechte entziehen oder dieses

          vom Verein fristlos ausschließen.

Aufnahmegebühr:

Art der Mitgliedschaft      Höhe der Gebühr
Kinder und Jugendliche  (unter 18 Jahren)    -KEINE-
Fördermitglieder              (ab 18.Lebenjahr)    -KEINE-
Ehrenmitglieder               (ab 18.Lebenjahr)    -KEINE-
Passive Mitglieder           (ab 18.Lebenjahr)    150,00€
Aktive Mitglieder             (ab 18.Lebenjahr)    150,00€




Jahresbeitrag:

Art der Mitgliedschaft    Höhe des Beitrags
Kinder und Jugendliche      (unter 18 Jahren)    10,00€
Fördermitglieder                 (ab 18.Lebenjahr)    -Kein-
(Spenden und Arbeitsdienst)
Ehrenmitglieder                  (ab 18.Lebenjahr)    -Kein-
Passive Mitglieder              (ab 18.Lebenjahr)    20,00€
Aktive Mitglieder               (ab 18.Lebenjahr)    55,00€




(4)     Der Vorstand beschloss ein Arbeitsdienst zu entrichten. Diese Arbeit an den Vereinsgewässern und Anlagen beträgt 8 Stunden/Jahr. Wird

         dieser grundlos nicht erfüllt, kann der Vorstand eine Geldbuße von 10,-€ pro Stunde verhängen. Dieser Betrag ist zu überweisen oder dem

         Schatzmeister zu geben.
(5)     Die Abmeldung im Verein ist gebührenfrei.
(6)     Diese Beitragsordnung gilt für das Kalenderjahr 2017. Die Höhe der zu leistenden Beiträge wird von der Mitgliederversammlung im 1.Quartal

          beschlossen.


          Der Vorstand.


 

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