Angelverein Reumtengrün e.V.
Beitragsordnung
(1) Jedes Mitglied des Angelverein Reumtengrün e.V. muss wie in der Satzung (§6 Punkt 1 der Vereinssatzung) festgelegt eine Aufnahmegebühr
und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen.
(2) Ehrenmitglieder sind nach §6 Punkt 3 der Vereinssatzung von den Beiträgen und Gebühren befreit. Außerdem müssen Fördermitglieder diese
Zahlungen nicht entrichten.
(3) Kommt ein Mitglied mit der Zahlung nach zweifacher Mahnung in Verzug, kann der Vorstand dem Mitglied seine Rechte entziehen oder dieses
vom Verein fristlos ausschließen.
Aufnahmegebühr:
Art der Mitgliedschaft Höhe der Gebühr
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) -KEINE-
Fördermitglieder (ab 18.Lebenjahr) -KEINE-
Ehrenmitglieder (ab 18.Lebenjahr) -KEINE-
Passive Mitglieder (ab 18.Lebenjahr) 150,00€
Aktive Mitglieder (ab 18.Lebenjahr) 150,00€
Jahresbeitrag:
Art der Mitgliedschaft Höhe des Beitrags
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) 10,00€
Fördermitglieder (ab 18.Lebenjahr) -Kein-
(Spenden und Arbeitsdienst)
Ehrenmitglieder (ab 18.Lebenjahr) -Kein-
Passive Mitglieder (ab 18.Lebenjahr) 20,00€
Aktive Mitglieder (ab 18.Lebenjahr) 55,00€
(4) Der Vorstand beschloss ein Arbeitsdienst zu entrichten. Diese Arbeit an den Vereinsgewässern und Anlagen beträgt 8 Stunden/Jahr. Wird
dieser grundlos nicht erfüllt, kann der Vorstand eine Geldbuße von 10,-€ pro Stunde verhängen. Dieser Betrag ist zu überweisen oder dem
Schatzmeister zu geben.
(5) Die Abmeldung im Verein ist gebührenfrei.
(6) Diese Beitragsordnung gilt für das Kalenderjahr 2017. Die Höhe der zu leistenden Beiträge wird von der Mitgliederversammlung im 1.Quartal
beschlossen.
Der Vorstand.